Fachausbildung zum Motorbootführer

Den hohen Stellenwert der wasserwachtinternen  Bootsführerausbildung belegt die Tatsache, dass das Befähigungszeugnis zum Führen eines Motorrettungsbootes dem staatlich anerkannten Motorbootführerschein Binnen "A" gleichgestellt ist. Tatsächlich wird der Wasserwacht-Bootsführer nach den amtlichen Kriterien geprüft, wobei zusätzlich noch ein wasserwachtspezifischer Prüfungsteil abgelegt werden muss.

Die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Bootsführer sind:

     - Vollendung des 16. Lebensjahres bei Ausbildungsbeginn
     - aktive Mitgliedschaft in der Wasserwacht
     - Einführungsseminar
     - Rettungsschwimmabzeichen Silber oder Gold (jährliche Wiederholung)
     - Ausbildung zum Wasserretter
     - Dienstausweis der Wasserwacht
     - Gesundheitliche Eignung

Die theoretische Ausbildung Umfasst mind. 30 UE

Folgende Inhalte werden vermittelt:
     - Dienstvorschrift
     - Gesetzeskunde allgemein
     - Schifffahrtsordnung
     - Bezeichnung des Fahrwassers
     - Betonung und Befeuerung
     - Befahrregeln für Naturschutzgebiete
     - Bootsarten / Motoren
     - Wetterkunde
     - Fahrmanöver
     - Sicherheitsvorschriften
     - Notsignale
     - Wasserwachtspezifische Themen

Die praktische Ausbildung umfasst mind. 10 UE

Folgende Inhalte werden vermittelt:
     - Grundfertigkeiten
     - Umgang mit der Bootsausrüstung
     - Einsatz von Rettungsmitteln
     - Fahrmanöver
     - Verhalten gegenüber der Großschifffahrt
     - Rettungsmanöver
     - Umgang mit Tauwerk und Knoten