Den
hohen Stellenwert der wasserwachtinternen Bootsführerausbildung
belegt die Tatsache, dass das Befähigungszeugnis zum Führen eines
Motorrettungsbootes dem staatlich anerkannten Motorbootführerschein
Binnen "A" gleichgestellt ist. Tatsächlich wird der
Wasserwacht-Bootsführer nach den amtlichen Kriterien geprüft, wobei zusätzlich
noch ein wasserwachtspezifischer Prüfungsteil abgelegt werden muss.
Die
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Bootsführer sind:
-Vollendung des 16. Lebensjahres bei Ausbildungsbeginn
- aktive Mitgliedschaft in der Wasserwacht
- Einführungsseminar
- Rettungsschwimmabzeichen Silber oder Gold (jährliche
Wiederholung)
- Ausbildung zum Wasserretter
- Dienstausweis der Wasserwacht
- Gesundheitliche Eignung
Die
theoretische Ausbildung Umfasst mind. 30 UE
Folgende Inhalte werden
vermittelt:
- Dienstvorschrift
- Gesetzeskunde allgemein
- Schifffahrtsordnung
- Bezeichnung des Fahrwassers
- Betonung und Befeuerung
- Befahrregeln für Naturschutzgebiete
- Bootsarten / Motoren
- Wetterkunde
- Fahrmanöver
- Sicherheitsvorschriften
- Notsignale
- Wasserwachtspezifische Themen
Die
praktische Ausbildung umfasst mind. 10 UE
Folgende Inhalte werden
vermittelt:
- Grundfertigkeiten
- Umgang mit der Bootsausrüstung
- Einsatz von Rettungsmitteln
- Fahrmanöver
- Verhalten gegenüber der Großschifffahrt
- Rettungsmanöver - Umgang
mit Tauwerk und Knoten