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Dienstführerschein Bootsdienst Binnen

Ziel der Aus- und Weiterbildung der Boostführer in der Wasserwacht ist es, Personal für den Wasserrettungsdienst auszubilden, das jederzeit in der Lage ist, das ihm anvertraute Rettungsmittel so zu führen, dass unter Abwägung aller Umstände und Risiken das Rettungsmittel und die ihm anvertraute Besatzung nicht unnötig in Gefahr geraten und die bestmögliche Hilfe geleistet wird. 

 

   

Die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Bootsführer sind:

   - Vollendung des 16. Lebensjahres bei Ausbildungsbeginn
   - Dienstausweis der Wasserwacht
   - Rettungsschwimmabzeichen Silber (jährliche Wiederholung)
   - Abgeschlossene Ausbildung zum Wasserretter
   - Dienstausweis der Wasserwacht
   - Gesundheitliche Eignung

Bemerkung:

Die Ausbildung kann mit dem 16. Lebensjahr absolviert werden, eine eigenverantwortliche Einsatztätigkeit als Bootsführer Binnen im Wasserrettungsdienst ist jedoch erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres zulässig. 

 

Die Ausbildung umfasst mind. 30 UE Theorie und mind. 10 UE Praxis.

Es werden folgende Inhalte vermittelt:

 

   - allgemeine Rechtsgrundlagen und Naturschutz

   - Binnenschifffahrt- und Straßenverkehrsordnung

   - Bezeichnung des Fahrwassers

   - Betonnung und Befeuerung

   - Befahrenregeln für Naturschutzgebiete

   - Fahrmanöver

   - Bootsarten

   - Wetterkunde

   - Sicherheitsvorschriften

   - Notsignale

   - Wasserwachtspezifische Themen

   - Einsatzverhalten mit dem Motorrettungsboot

   - Dienst-, Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift der WW

   - Umgang mit der Bootsausrüstung

   - Einsatz von Rettungsmittel

   - Verhalten gegenüber der Großschifffahrt

   - Rettungsmanöver

   - Umgang mit Tauwerk und Knoten 

 

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